EfbV + Abfallbeauftragter Grundausbildung

Abfallbeauftragter – Betriebsbeauftragter für Abfall:

In Betrieben und Unternehmen, in denen der Betrieb

  • ortsfester Abfallsortier-, Abfallverwertungs- oder Abfallbeseitigungsanlagen,
  • überwachungsbedürftiger Anlagen nach § 4 BImSchG besteht und
  • Anlagen, in denen gefährliche Abfälle regelmäßig anfallen,

sind einer oder mehrere Betriebsbeauftragte für Abfall (Abfallbeauftragte) zu bestellen.  
Der Betreiber muss den Abfallbeauftragten schriftlich bestellen und es der zuständigen Behörde anzeigen.

Wer darf bestellt werden?
Zum Abfallbeauftragten darf nur bestellt werden, wer die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt.

Pflichten des Abfallbeauftragten (Auszug):

  • Unternehmer beraten
  • den Weg der Abfälle von ihrer Entstehung oder Anlieferung bis zu ihrer Entsorgung zu überwachen
  • Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen über die Entsorgung überwachen
  • Betriebsangehörige aufklären
  • Jahresbericht erstellen etc.

Schulungsinhalte:

  • Kreislaufwirtschaftsgesetz und Gesetzessammlungen zum Abfallrecht
  • Register- und Nachweispflichten
  • Anzeige- und Erlaubnisverfahren
  • Anzeigeverfahren für gemeinnützige und gewerbliche Sammlung
  • Abfallverzeichnisverordnung
  • Nachweisverordnung
  • Anforderungen an Entsorgungsanlagen
  • Abfälle in der Gefahrgutbeförderung
  • Güterkraftverkehrsrecht
  • Vorschriften des Umweltrechts
  • Verantwortung und Haftung

 

Nummer LGS04-399
Woche 21
Datum 18.05.2026 – 26.05.2026
Wochentag Mo, Di, Mi, Do, Fr
Ort Gefahrgutbüro Günther
Bahnhofstraße 20
09244 Lichtenau
Anmeldeschluss 11.05.2026
E-Mail [email protected]