Gefahrgutbeauftragter nach §3 GbV

Gefahrgutbeauftragter

Wenn ein Unternehmer an der Beförderung gefährlicher Güter (§ 1 GbV) beteiligt ist, d.h.  

  • wenn er gefährliche Güter verpackt oder
  • verlädt oder
  • befördert oder
  • entlädt, empfängt, auspackt oder
  • Verpackungen, Behälter, oder Fahrzeuge zur Beförderung herstellt,

und ihm nach den geltenden Vorschriften Verantwortlichkeiten zugewiesen sind (z.B. als Absender, Verlader, Beförderer nach §§ 17-34 GGVSEB)- dann muss er mindestens einen Gefahrgutbeauftragten bestellen (§ 3 GbV).
Das bedeutet, sobald eine kennzeichnungspflichtige Beförderung in Auftrag gegeben oder durchgeführt wird, steht das Unternehmen in der Pflicht.

Aufgaben des Gefahrgutbeauftragten (§8 GbV) Auszug:

  • Beratung des Unternehmens im Zusammenhang mit der Gefahrgutbeförderung,
  • Überwachung der Einhaltung der Vorschriften für die Gefahrgutbeförderung,
  • Anzeige von Mängeln und Empfehlungen für den Unternehmer,
  • Erstellung eines Jahresberichtes für den Transport gefährlicher Güter,
  • Erstellung von Unfallbericht

Grundausbildung:

  • Allgemeiner Teil
  • Besonderer Teil Straßenverkehr (ADR)

Weitere Verkehrsträger bitte unter mail: bbs@abfall-ausbildung de bitte anfragen:

  • Besonderer Teil Schienenverkehr (RID)                 
  • Besonderer Teil Seeschiffsverkehr (IMDG- Code)

Fortbildung:

  • Vorbereitungslehrgänge für die Fortbildungsprüfung der Gefahrgutbeauftragten (nach 5 Jahren)

Teilnahmegebühr: 850,00 EUR / Teilnehmer, incl. ADR 2025

Zuzüglich wird von der IHK Chemnitz die Prüfgebühr berechnet. 160,00 EUR (IHK- Gebühr für die Durchführung der Prüfung und Ausstellung des EU-Zertifikates)
Fr. 19.06. 2026 ab 13.00 Uhr Prüfung durch die IHK
Nummer
Woche 25
Datum 15.06.2026 – 18.06.2026
Wochentag Mo, Di, Mi, Do
Ort Gefahrgutbüro Günther
Bahnhofstraße 20
09244 Lichtenau
Raum Schulungsraum
Anmeldeschluss 08.06.2026